Schutzkonzept Oktoberfest Böbikon

 

Datum der Veranstaltung: 25.09.2021

 

TEIL I

 

Ort: Mehrzweckhalle Böbikon

 

Vorschriften: (bag.admin.ch)

Für Veranstaltungen mit Zugang mittels Covid-Zertifikat (inkl. Grossveranstaltungen) gibt es keine Einschränkungen. Es muss jedoch ein Schutzkonzept bezüglich Hygiene und Zugangsbeschränkung umgesetzt werden.

Schutzkonzepte für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe, sowie Veranstaltungen, die bei Personen über 16 Jahren den Zugang auf Personen mit einem Zertifikat einschränken:

Das Schutzkonzept enthält Massnahmen in Bezug auf:

a)    die geordnete und lückenlose Durchführung der Zugangskontrolle, einschliesslich der Schulung des Personals;

 

b)    Beim Einlass ist es wichtig, dass die Veranstalter und Veranstalterinnen die Gültigkeit des Zertifikats überprüfen und immer auch ein dazu passendes Ausweisdokument mit Foto (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung, Studentenausweis) kontrollieren.

 

c)     die Information der Besucherinnen und Besucher sowie der Teilnehmenden über das Erfordernis eines Zertifikats sowie über geltende Hygiene- und Verhaltensmassnahmen;

 

d)    die Hygiene, insbesondere die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, periodische Reinigungen, Lüftung.

 

 

Massnahmen von unserer Seite

 

Massnahmen zu den oben genannten Vorschriften:

a)    Die Eingangskontrolle beinhaltet das Kontrollieren der ID, des gültigen Covid-Zertifikats sowie das Anlegen der Zutritts-Armbänder (verschiedene Kategorien betreffend Jugendschutz).

Im Festsaal werden die Armbänder kontrolliert (nicht sichtbare Armbänder müssen auf Verlagen gezeigt werden).

 

Das Personal an der Eingangskontrolle ist geschult und weiss über das Schutzkonzept bescheid.

 

 

b)    Das gesamte Festgelände ist mit Absperrband abgesichert, sodass die Besucher ausschliesslich durch die Eingangskontrolle in die Mehrzweckhalle gelangen.

 

c)     In der Halle werden die Armbänder kontrolliert (nicht sichtbare Armbänder müssen auf Verlagen gezeigt werden).

 

d)    Desinfektionsmittel werden an folgenden Orten zur Verfügung gestellt:

-       Eingangskontrolle

-       Eingang der Festhalle

-       WC-Anlagen

 

Die WC-Anlagen werden regelmässig desinfiziert. Es erfolgt eine regelmässige Lüftung des Raumes.  

 

In der Festhalle wird ebenfalls regelmässig gelüftet.

 

 

TEIL II

 

Datum der Veranstaltung: 25.09.2021

Freiluftanlass Oktoberfest mit DJ ohne Tanzmöglichkeit

Ort: Offenes Chalet Turnplatz Böbikon

 

Vorschriften: (bag.admin.ch) für Veranstaltungen Im Freien

Bei Veranstaltungen im Freien ohne Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat gilt folgendes:

  • Besteht eine Sitzpflicht, so dürfen höchstens 1000 Teilnehmende eingelassen werden.
  • Besteht keine Sitzpflicht, so dürfen höchstens 500 Teilnehmende eingelassen werden.

Für Veranstaltungen im Freien ohne Covid-Zertifikats Pflicht gelten besondere Anforderungen. Genaue Informationen finden Sie hier: Seite Schutzkonzepte.

Besondere Bestimmungen für öffentliche Veranstaltungen mit Zugang ohne Covid-Zertifikat (Keine Grossveranstaltungen)

Bei Veranstaltungen, bei denen kein Covid-Zertifikat vorausgesetzt wird, gilt folgendes:

Im Freien:

  • maximal 2/3 Kapazität
  • max. 1000 Personen bei Veranstaltungen mit Sitzpflicht
  • max. 500 Besucherinnen bei Veranstaltungen ohne Sitzpflicht
  • Verbot von Tanzveranstaltungen.

 

Massnahmen von unserer Seite

 

       I.          Das gesamte Festgelände ist mit Absperrband abgesichert, sodass die Besucher ausschliesslich durch die Eingangskontrolle in das Festgelände gelangen.

 

Das Personal an der Eingangskontrolle ist geschult und weiss über das Schutzkonzept bescheid.

 

 

     II.          Besucher ohne Zertifikat erhalten kein Armband dadurch ist ihnen nur der Zutritt auf das Freiluftareal gewährleistet.

   III.          Besucher unter 18 Jahren erhalten beim Eingang einen Jugendschutz Stempel.

 

  IV.          Das Chalet hat eine eigene Toilettenanlage mit Händewasch und Desinfektionsanlage.

 

    V.          Essen und Getränke werden vom Buffet im Freien serviert.

 

 

  VI.          Desinfektionsmittel werden an folgenden Orten zur Verfügung gestellt:

-       Eingangskontrolle

-       Eingang der Festhalle

-       Eingang Chalet

-       WC-Anlagen

 

Die WC-Anlagen werden regelmässig desinfiziert. Es erfolgt eine regelmässige Lüftung des Raumes. 

 

Tische im Chalet werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.

VII.          Das Festgelände wird nur zu maximal 2/3 Kapazität gefüllt. Zwischen den sitzenden Gruppen ist ein Abstand von 1.5m.

 

VIII.          Ein Tanzverbot wird mittels Plakate und vorgängig auf der Homepage bekannt gegeben.

 

 

Verantwortliche:

 

Irene Keller, Präsidentin Kulturtopf Böbikon